Nun ist es also klar: Rainer “Drachenlord” Winkler muss nicht ins Gefängnis. Nachdem der YouTuber im Oktober 2021 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, fiel die Strafe im Berufungsprozess deutlich milder aus.
Der Drachenlord wurde vom Landgericht Fürth-Nürnberg wegen Körperverletzung, Verleumdung und Beleidigung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Diese wurde allerdings auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 2.500 Euro zahlen.
Hier könnt ihr die Hintergründe zum Prozess nochmal nachlesen.
Hater spielen große Rolle
Winkler hatte die Vorwürfe zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, die Staatsanwaltschaft hatte eine rund zweijährigen Haftstrafe gefordert. Der Vorsitzende Richter beurteilte die Situationen aber teilweise zu Gunsten des 32-Jährigen. So hätten seine Opfer diesen bewusst provoziert und dessen Grundstück betreten, um den Drachenlord zum Ausrasten zu bringen, hieß es. Zum Teil habe Winkler daher in Notwehr gehandelt.
Die sogenannten Hater, die den Drachenlord seit mehreren Jahren belästigen, tauchten auch am Prozesstag vor dem Landgericht auf und warteten ausgelassen auf das Urteil. Ob nun endlich Ruhe im Leben von Winkler einkehrt, ist fraglich.
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